Der Landesvorstand fordert: Besonders kleine und mittlere Einkommensgruppen müssen entlastet werden
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Der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen in der SPD Baden-Württemberg begrüßt das im April beschlossene Regierungsprogramm der SPD. Es definiert als Ziele künftiger Steuerpolitik die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen und eine erhebliche Vereinfachung des Steuerrechtes sowie des Veranlagungsverfahrens. Zudem sollen Steuerbetrug und –hinterziehung stärker bekämpft werden.
Das Programm sieht folgende Schritte vor:
- Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 10 % und die Einführung eines Kindergrundfreibetrages führen zu einer wesentlichen Entlastung bei den unteren Einkommensgruppen und Familien. Diesen verbleibt somit in der augenblicklichen Wirtschaftskrise von ihrem verdienten Brutto mehr für laufende notwendige Ausgaben. Dies ist nicht nur eine soziale Notwendigkeit, sondern auch ein Weg, um zusätzliche Mittel für den Konsum zur Verfügung zu stellen. Die Ausgaben dieses Personenkreises stimulieren nicht nur eine Branche sondern verteilen sich auf alle Bereiche unserer Wirtschaft.
- Die Möglichkeit bei Wahl der „Nichtveranlagung“ als Arbeitnehmer einen Steuerbonus zu erhalten, wird das Veranlagungsverfahren ganz erheblich entlasten und zusätzliche Ressourcen schaffen, dem Steuerbetrug Einhalt zu gebieten. Auch dies ein Weg zu einem gerechteren Steuersystem.
- Gleichzeitig wird von den Beziehern höherer Einkommen ein größerer Beitrag zur Erzielung des Steueraufkommens abverlangt, der in der aktuellen Krise notwendig ist, um die Neuverschul-dung nicht ins Unendliche wachsen zu lassen.
In Ihrer Entschließung erinnern die Selbständigen daran, dass zusätzlich Maßnahmen gegen eine unangemessene Besteuerung der mittleren Einkommensgruppen ergriffen werden müssen:
Gerade jene, die als Facharbeiter, leitende Angestellte, in unteren und mittleren Führungspositionen tätig sind, erbringen einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Gesamtleistung. Die derzeitige Progression des Steuertarifs führt zu einem nicht tragbaren Anstieg des Steuersatzes schon bald nach dem Einsetzen der Progression. Das Ergebnis ist ein Steuersatz, der bei einem verfügbaren und damit zu versteuernden Einkommen von € 35.000 schon zu einer jährlichen Steuerlast von € 4.800 bei Verheirateten und von € 8.400 bei einem Ledigen führt. Dies entspricht annähernd zwei Dritteln des verfügbaren Einkommens.
Unsere Gesellschaft darf aber jene nicht aus den Augen verlieren, die wesentlich zum Erfolg unserer Wirtschaft beitragen und diesen – im Vergleich zu höheren Einkommen - unangemessene Beiträge abverlangen, um unser Gemeinwesen zu finanzieren. Der Vorstand der SPD-Selbständigen in Baden-Württemberg setzt sich daher für eine Abflachung des Steu-ertarifs und damit eine gerechte Besteuerung auch der mittleren Einkommen ein. Demgegenüber ist eine Erhöhung der Steuerlast für hohe Einkommen unvermeidlich, wenn die durch die Finanzkrise eingetretenen Belastungen getragen werden müssen.
Die Konsolidierung der Finanzen unseres Staates muss weiter im Blickfeld bleiben und darf nicht auf die kommenden Generationen verlagert werden.






