Ausgangssituation:
Noch steigen die Infektions- und Todeszahlen pandemiebedingt weiter! Aktuell verzeichnet das RKI deutschlandweit annähernd 27.000 Neuinfektionen und 228 Todesfälle binnen 24 Stunden. Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sind seit dem vergangenen Jahr geschlossen.
Die Corona-Politik des Bundes gemeinsam mit den Ländern hat versagt. Die Rücknahme der sog. Osterpause als hilflose aber nicht realisierbare Maßnahme zeigen dies deutlich.
Baden-Württemberg als eine der attraktivsten Tourismus-Regionen in Deutschland muss diesen wesentlichen Wirtschaftsfaktor voranbringen, damit sich Menschen wieder bei uns wohlfühlen und erholen können und die vom Dauer-Lockdown in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen und deren Mitarbeiter wieder aufatmen können.
Wir müssen nach vorne schauen:
Grundsätzlich sollte das Land an den am 03.03.2021 beschlossenen Corona-Maßnahmen und der damit verknüpften Notbremse festhalten. Dennoch halten wir für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer anhaltenden 7-Tage Inzidenz unter 100 Öffnungsschritte für möglich.
Wir fordern für diese daher:
- Zugang zu Museen, Freizeitparks (nur Außenbereiche), Außengastronomie mit autorisiertem Schnelltestnachweis oder Impfnachweis unter Verwendung der Luca-App (pro Einzelperson oder Familie)
- Sofortige 2-malige wöchentliche Schnell-Testung aller Mitarbeiter durch die entsprechenden Unternehmen und digitale Übermittlung einer eidesstattlichen Versicherung über Anzahl und Ergebnis an die kommunalen Gewerbeaufsichtsbehörden
- Erweiterung der Corona-Warn-App auf freiwilliger Basis zur Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsbehörden im Infektionsfall
- Speicherung von Corona-Impfung und negativen Testergebnissen in der Corona Warn-App und Transfer dieser Daten zur Verwendung im privaten oder öffentlichen Raum zu anderen Anwendungen wie der Corona-Warn-App oder privaten Apps wie z.B. „Luca“
- Erlaubnis von Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Campingplätzen, Ferienwohnungen); Voraussetzung:
a) mindestens einmalige Impfung
oder
b) negative Schnelltestung in den letzten 72 Stunden durch einen Arzt, Apotheke oder sonstige überwachte Gesundheitseinrichtung
(Nachweis über schriftliche Bescheinigung oder App)